Wie viel Steuer du auf deine Abfindung zahlst, bestimmt eine Summe aus zwei Faktoren: dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) aus sonstigen Quellen im selben Jahr — Gehalt, Mieteinnahmen, Kapitalerträge — plus ein Fünftel deiner Abfindung. Diese Summe bestimmt, wo du im progressiven Steuertarif landest. Hohes sonstiges Einkommen und eine große Abfindung treiben den Steuersatz, niedrige sonstige Einkünfte und eine kleinere Abfindung senken ihn.
Je nach Konstellation liegt der effektive Steuersatz auf die Abfindung zwischen unter 15% (Dispositionsjahr, kaum sonstiges Einkommen, mittlere Abfindung) und über 42% (hohes Jahresgehalt, große Abfindung im Spitzensteuersatz-Bereich). Der Unterschied entsteht durch das Zusammenspiel von Timing, sonstigem Einkommen und Abfindungshöhe. ThirtyFour berechnet deinen konkreten Steuersatz für dein Szenario.
9–11 Monate Gehalt laufen im selben Jahr. Das zvE ohne Abfindung ist hoch. Die Fünftelregelung wirkt — aber der Steuersatz auf das Fünftel bleibt entsprechend höher.
Kein oder wenig Gehalt im Abfindungsjahr. Das zvE ohne Abfindung ist gering. Die Fünftelregelung entfaltet ihre maximale Wirkung, weil die Steuer auf das Fünftel im niedrigsten Bereich der Progression berechnet wird. Ist das zvE ohne Abfindung sogar negativ — etwa durch hohe Vorsorgeaufwendungen — wird ESt(zvE) in der Formel null gesetzt. Das negative zvE fließt aber in den ersten Term ein und senkt die Berechnungsbasis weiter.
| Abfindung | 150.000 € |
| zvE ohne Abfindung | 62.000 € |
| + ¹⁄₅ Abfindung | 30.000 € |
| Basis Tarif | 92.000 € |
| ESt(92.000) | 27.504 € |
| ESt(62.000) | 15.011 € |
| Differenz × 5 | 62.465 € |
| Abfindung | 150.000 € |
| zvE ohne Abfindung | 0 € |
| + ¹⁄₅ Abfindung | 30.000 € |
| Basis Tarif | 30.000 € |
| ESt(30.000) | 4.217 € |
| ESt(0) | 0 € |
| Differenz × 5 | 21.085 € |
'Dispositionsjahr' ist kein gesetzlicher Begriff — es beschreibt ein Jahr, in dem kein oder kaum Erwerbseinkommen anfällt. Ob das geplant ist oder sich ergibt — steuerlich ist es die günstigste Ausgangslage. In die Formel geht das tatsächliche zvE des Abfindungsjahres ein. Je niedriger, desto besser.
Das Timing ist nur steuerbar wenn der Auszahlungszeitpunkt noch verhandelbar ist — das ist er fast ausschließlich vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags. Nach der Unterschrift sind die Spielräume meist weg. Das Timing-Gespräch gehört vor die Vertragsunterschrift.
Sperrzeit (§ 159 SGB III): Wer an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aktiv mitwirkt — z.B. durch Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags — riskiert eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit wird kein ALG I gezahlt, und die Wochen werden von der Gesamtbezugsdauer abgezogen — sie entfallen unwiederbringlich. Die Sperrzeit entfällt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa eine konkret drohende betriebsbedingte Kündigung. Ruhenszeit (§ 158 SGB III): Wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet und eine Abfindung gezahlt wird, ruht der ALG-I-Anspruch für die Dauer der verkürzten Frist — maximal ein Jahr. Im Unterschied zur Sperrzeit verschiebt die Ruhenszeit nur den Beginn der Zahlung, kürzt aber nicht die Gesamtdauer. Beide Mechanismen können gleichzeitig auftreten. Ob und wie sich ALG-I-Bezug im Abfindungsjahr steuerlich auswirkt, lässt sich nicht pauschal sagen — es hängt von Krankenversicherungsstatus, Beitragshöhe, Progressionsvorbehalt und weiteren Faktoren ab. In manchen Konstellationen ist ALG-I-Bezug steuerlich kontraproduktiv, in anderen vorteilhaft. ThirtyFour berechnet die steuerliche Wirkung deiner konkreten Situation — für die sozialrechtliche Seite empfehlen wir vorab das Gespräch mit einem Arbeitsrechtler, Steuerberater oder der Agentur für Arbeit.
Ein niedrigerer Fünftel-Grenzsteuersatz reduziert auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag proportional. Der Gesamteffekt des Timings ist deshalb oft spürbar größer als der reine Einkommensteuer-Unterschied.